Mittwoch, 20. Juni 2012

Information der Salzburg AG über die UVP

Quelle: http://www.salzburg-ag.at/herkunft/sonderseiten/die-umweltvertraeglichkeitspruefung/
Häufige Fragen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Was heißt das für das geplante Projekt Wasserkraft Lungauer Mur?

Ziel der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, mögliche Auswirkungen des Projektes Wasserkraft Lungauer Mur auf die Umwelt im Vorhinein zu prüfen. Es sollen:

  • Umweltschäden und Umweltbeeinträchtigungen nach dem Vorsorgeprinzip von vornherein verhindert werden;
  • die Umweltauswirkungen analysiert werden;
  • Umweltbelangen in allen Facetten einen wichtigen Stellenwert gegeben werden;
  • die Genehmigungsverfahren transparent und nachvollziehbar.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung dient der Salzburg AG daher als Planungsinstrument und zur Entscheidungsvorbereitung. Ein möglicher Bau des Kraftwerks Lungauer Mur erfolgt nur dann, wenn der UVP-Bescheid positiv ausfällt.

Was wird konkret geprüft?

  • Mögliche Alternativen: gibt es Standortalternativen? Die Nullvariante – also Nicht- Errichtung?
  • Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt – auf Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, Boden, Wasser, Luft & Klima, Landschaft, Sach- und Kulturgüter
  • Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung dieser Auswirkungen.

Zuständig für die Umweltverträglichkeitsprüfung ist die Landesregierung, die dabei auf alle geltenden Gesetze zurückgreift.

Ist das UVP-Verfahren öffentlich?

Ja, in UVP-Verfahren erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit in mehreren Schritten.

  1. Recht zur Stellungnahme zu den aufgelegten Antragsunterlagen und der Umweltverträglichkeitserklärung der Salzburg AG
  2. Einsicht in das Umweltverträglichkeitsgutachten
  3. Stellungnahme im Rahmen einer allfälligen öffentlichen Erörterung
  4. Teilnahmerecht der Parteien in der mündlichen Verhandlung. Nachbarinnen und Nachbarn, Standortgemeinden sowie die Bürgerinitiative "Lebensader Mur" haben dabei Parteistellung. Der Genehmigungsbescheid wird öffentlich aufgelegt. Nach Fertigstellung des Vorhabens findet eine Abnahmeprüfung durch die Behörde statt.

Wird die UVP kontrolliert?

Ja, bei Projekten für die eine UVP durchgeführt wurde ist drei bis fünf Jahre nach Fertigstellung eine Nachkontrolle vorgesehen.

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